Teilnehmerinformationen

Welcher Sportverein, privater Sportanbieter oder als Sportaussteller darf an der Sportnacht teilnehmen?
Jeder der in der Frage genannten Sportpartner ist zur Teilnahme berechtigt. Der Sitz ist ebenso zweitrangig wie die Vereins- oder Firmengröße und das Sportthema, welches präsentiert werden soll. Eine Einschränkung oder Ablehnung seitens des Veranstalters sind dann zu erwarten, wenn die Sicherheit von Personen und Anlagen gefährdet ist. Ausgeschlossen sind alle Bewerber, welche die Veranstaltung zu Zwecken nutzen wollen, die dem Sinn der Veranstaltung (Präsentation des Breiten- und Spitzensports im öffentlichen Raum) widersprechen.  

Müssen die teilnehmenden Sportpartner Stand-, Start- oder anderweitige Teilnehmergebühren an den Veranstalter entrichten? Wo entstehen möglicherweise Verbrauchskosten, die der Teilnehmer an den Veranstalter zahlen muss?
Die Teilnahme für Sportvereine sowie nichtkommerzielle Partner ist gebührenfrei. Die kommerziellen Sportpartner können unter bestimmten Bedingungen von einer Teilnehmer- bzw. Flächengebühr freigestellt werden, wenn ein überdurchschnittliches Engagement in Kooperation mit und für Sportvereine vorliegt. Für kommerzielle Sportpartner und Aussteller gelten ansonsten Teilnehmergebühren. Der Veranstalter teilt diese auf Anfrage mit. Für kommerzielle Sportpartner und Aussteller gelten ansonsten Teilnehmergebühren. Der Veranstalter teilt diese auf Anfrage mit.
Zu den Verbrauchskosten: Der Veranstalter übernimmt in der Regel auch alle Kosten, welche die Teilnehmer während der Veranstaltung verursachen, wie Strom, Müll, Abwasser etc. Ebenso müssen die Teilnehmer keine GEMA-Gebühren für Ihre Musikbeschallungen abführen. Im Sonderfall wird der Veranstalter im Vorfeld mit dem teilnehmenden Sportpartner eine einzelvertragliche Regelung schriftlich vereinbaren, wenn ein überdurchschnittlicher Verbrauchskostenanteil zu erwarten ist.  

Sind mögliche Hilfeleistungen durch den Veranstalter zu erwarten?
Der Veranstalter kann Teilnehmer als gemeinnützigen Sportpartner in personeller, logistischer oder finanzieller Form unterstützen, wenn es sich um eine besonders förderwürdige und kostenintensive Sportnacht-Maßnahme handelt. Ebenso unterstützt der Veranstalter Sportpartner, welche durch eigene Sponsorenvereinbarungen des Veranstalters ins Gesamtprogramm integriert werden. Ein Rechtsanspruch auf diese Unterstützung durch den Veranstalter bei gemeinnützigen Sportpartnern besteht jedoch nicht. Der Rechtsweg ist hier ausgeschlossen. Alle Hilfeleistungen werden vorab mit den jeweiligen teilnehmenden Sportpartnern einzelvertraglich geregelt.  

Dürfen die teilnehmenden Sportpartner selbst Entgelte bei den Besuchern für die Nutzung von Sportanlagen auf den Veranstaltungsflächen erheben?
Das Erheben von Entgelten zur Nutzung von Sportanlagen, Sportprogrammen sowie für die Teilnahme an Turnieren und ähnlichen Sportnacht-Aktionen durch die Besucher sind durch die teilnehmenden Sportpartner nicht gestattet. Ausnahmen (z.B.: Spendenaktionen, kostenintensive Sportanlagen oder -programme) werden auf Antrag des Sportpartners durch den Veranstalter geprüft und gesondert schriftlich vereinbart.  

In welcher Form ist eine Mitwirkung als Sportpartner möglich?
Die Formen der Teilnahme sind sehr vielfältig und reichen vom Informations- und Präsentationsstand, über Demonstrations- und Mitmachaktivitäten in den verschiedensten Sportarten, ausgeschriebenen Turnieren oder Turnieren für Jedermann, bis hin zu selbst moderierten Sport- und Unterhaltungsshows entlang eines sportlichen Themas. Ebenso sind Gewinnspiele oder Benefiz-Programme möglich, wenn sie im Vorfeld seitens des Veranstalters genehmigt wurden und ausschließlich nichtkommerziellen Zwecken dient.  

In welcher Form können eigene Vereinssponsoren bei der Sportnacht mitwirken?
Vereinssponsoren sind im Zuge der Präsentation des jeweiligen Vereines erlaubt, wenn deren Namen, Logos, Werbemittel u.ä. auf Sportbekleidungen, Sportgeräten oder in Präsentationsunterlagen des Vereines platziert bzw. zu finden sind. Eine Ausweitung der Vereinssponsoren-Präsentation ist nur nach einer einzelvertraglichen Regelung mit dem Veranstalter und nur im Ausnahmefall möglich. Ausnahmen sind zum Beispiel aufwendige Aufbauten des Sportpartners, die dem Zwecke einer qualitativ hochwertigen Demonstration der Sportart oder eines Turniers dienen.  

Wir sind eine Eventagentur und bieten unsere Leistungen mit Honorar bzw. Produkte zur Miete an?
Prinzipiell übernimmt der Veranstalter eine hohe Verantwortung dafür, dass die Lange Nacht des Sports in einer hohen Qualität für die Besucher und teilnehmenden Sportpartner durchgeführt wird. Dafür nutzt der Veranstalter natürlich auch Marktangebote für Show, Unterhaltung und sportliche Attraktionen. Sie setzen sich in diesem Falle mit dem Veranstalter in Kontakt, der Ihr Angebot prüfen und ggf. in Auftrag geben wird.  

Wie melden wir uns zur Teilnahme an?
Eure bzw. Ihre unverbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Langen Nacht des Sports ist über das
Online-Anmeldeformular möglich.

Gibt es eine Ausschreibung zur Teilnahme als Sportpartner?
Ja, diese ist hier im Menü auf der rechten Seite oder über die jeweilige Sportnachtstadt-Webseite unter dem Menüpunkt "Downloads" als PDF downloadbar.